Der Golfball und die Regeln/Decision...
In den offiziellen Interpretationen der Golfregeln finden sich auch Entscheidungen zur Regel 5-1 und 5-3.
5-1/1
In dieser Decision wird definiert, daß die Spielleitung keine Gnade gewähren kann und einen Spieler disqualifizieren muß, wenn dieser einen Ball spielt, der nicht den vorgeschriebenen Spezifikationen entspricht, selbst wenn er diesen nur unwissentlich im Spiel hat.
5-1/2
Hier wird festgelegt, daß die Spielleitung in einem Wettspiel, für das durch die Ausschreibung nur Baelle aus der gültigen Liste zugelassener Golfbälle erlaubt sind, die Strafe für das Spielen eines Balles der nicht auf besagter Liste steht, von Disqualifikation auf Lochverlust bzw. zwei Strafschläge pro Loch umwandeln darf. Wichtig: Der Ball muß trotzdem den vorgeschriebenen Spezifikationen entsprechen. siehe 5-1/1
5-1/3
Diese Decision zeigt wieder mal wie spitzfindig die Auslegung der Regeln gehandhabt wird. Wenn ein Spieler einen provisorischen Ball ins Spiel bringt, der obwohl er es auf Grund der Ausschreibung eigentlich müßte, nicht auf der gültigen Liste zugelassener Golfbälle steht, zieht er sich einen Regelverstoß erst zu, wenn er seinen Originalball nicht weiter spielt, und der Provisorische damit zum Ball im Spiel wird.
5-1/4
Hier wird endlich mit den Spekulationen rund um die X-out-Baelle aufgeräumt. Da X-out-Baelle von ihren Herstellern vorwiegend aus optischen Gründen aussortiert werden, bedeutet dies nicht automatisch das sie nicht regelkonform wären. Wenn der X-out-Ball den Spezifikationen laut Anhang III entspricht, und davon kann man bei Markenbällen fast immer ausgehen ist er für das Spiel auch zulässig. Nur wenn die Wettspielausschreibung Bälle der gültigen Liste zugelassener Golfbälle fordert, muß auf X-out-Bälle verzichtet werden.
5-1/5
Ob sich ein Spieler von einem Mitbewerber oder Gegner Bälle ausleihen darf, wird Regelmäßig zur Streitfrage. Mit dieser Decision klärt sich auch dieses Problem: Er darf. Sehr wohl, ist das Ausleihen von Schlägern verboten, das Schnorren von Bällen hingegen geht in Ordnung. Zu beachten wäre da noch, daß bei Wettspielen bei denen die Ein-Ball-Regelung gilt auch der entsprechende Ball zu besorgen ist.
5-3/1
In diesem Fall wird festgelegt, daß absonderliche Flugkurven nicht so ohne weiteres auf eine Beschädigungen im Inneren des Balles zurückgeführt werden können. Zur Auswechslung des Balles nach Regel 5-3 bedarf es schon ein bischen mehr.
5-3/2
Dieser Streitfall wird die Gemüter sicher sehr bewegt haben. Hatte es sich doch ein Spieler erlaubt einen Ball auszutauschen, weil dieser spielunbrauchbar wurde. So weit Ok. Aus welchen Gründe auch immer, brachte der Spieler den selben Ball ein paar Löcher später wieder ins Spiel. Klar, daß die Mitbewerber protestierten. Die Decision entscheidet für diesem Fall, daß der Spieler so handeln darf. Ein weiteres mal für spielunbrauchbar deklarieren kann er ihn jedoch nicht.
5-3/3
Diese Decision bestraft daß austauschen eines fälschlicher Weise für spielunbrauchbar gehaltenen Balles im Zählspiel mit zwei Strafschlägen oder im Lochspiel mit Lochverlust. Eines hat der Spieler wenigstens geschafft: der eingesetzte Ball wird weiter gespielt.
5-3/4
Ein Ball der bei der Landung in Stücke zerspringt, wird Dank dieser Entscheidung als spielunbrauchbar eingestuft. Wie gnädig ...
5-3/3.5
Werfen Sie niemals einen Ball, den Sie auf dem Grün markiert und aufgenommen haben aus dem glauben er sei spielunbrauchbar in einen Teich. Schon gar nicht, wenn Ihre Mitbew